UPDATE TUIFLY: Wilder Streik kein außergewöhnlicher Umstand


 

 

Mit Urteil vom 17.04.18 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die sog. wilden Streiks der Belegschaft der Fluggesellschaft Tuifly im Sommer 2016 keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen, weswegen betroffene Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigungsleistung nach EG (VO) 261/2004 in Höhe von bis zu 600,00 € pro Person haben könnten.

 

Die Argumentation des EuGH deckt sich weitestgehend mit der Rechtsauffassung unserer Kanzlei. Wir vertreten bereits seit Sommer 2016 zahlreiche betroffene Fluggäste und konnten diesen in zahlreichen erstinstanzlichen Urteilen u.a. vor dem Amtsgerichts Frankfurt am Main zu ihrem Recht verhelfen. Mit der Entscheidung des EuGH ist zu erwarten, dass diese Urteile in den Berufungsinstanzen bestätigt werden und damit unsere Mandanten endlich die ihnen zustehende Zahlung erhalten. 

 

Sofern auch Sie von den wilden Streiks der Tuifly im Sommer 2016 betroffen waren, ist es für eine Anmeldung der Ansprüche noch nicht zu spät (Stand: Juni 2018). Kontaktieren Sie uns, wir haben bereits hunderten von Fluggästen bei der Anspruchsdurchsetzung gegen Fluggesellschaften geholfen. 

 

 

Rechtsanwalt Nicolai Strauch

Wildbader Str. 7

68239 Mannheim-Seckenheim

Tel.: 0621-484425 86

 



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