Reisemängel auf Kreuzfahrten

Aus den Medien konnte man entnehmen, dass das Kreuzfahrtschiff AIDAprima von AIDA Cruises nicht rechtzeitig fertiggestellt wird und deswegen die Jungfernfahrt nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, eine kurze Zusammenfassung über die Rechte von Reisenden bei Kreuzfahrten zu bieten. Wenn auch Sie von Mängeln bei Kreuzfahrten betroffen sind, erläutere ich Ihnen bei einem persönlichen Gespräch gerne Ihre Rechte nach Reiserecht in meiner Kanzlei in Mannheim-Seckenheim. Kontaktieren Sie mich!



Kreuzfahrten sind beliebt. Das Angebot ist vielfältig, die Schiffe werden größer und die Preise werden zum Teil günstiger. Kreuzfahrten sind feste Bestandteile der Urlaubsvielfalt geworden und die Passagierzahlen werden jährlich mehr. Meistens wird die Kreuzfahrt als sogenannte Pauschalreise d.h. inklusive Flug, Verpflegung und Bordprogramm von Anbietern wie AIDA Cruises oder TUI Cruises gebucht. Mit steigenden Passagierzahlen steigen auch die Rechtsstreitigkeiten mit Kreuzfahrtbezug, denn auch auf einem Traumschiff kann der Urlaub zum Albtraum werden.

 

Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, gilt das Reiserecht nicht nur an Land, sondern auch bei einer Kreuzfahrt. Der Reisende ist durch das Reiserecht umfassend geschützt.

 

Nicht jede Kreuzfahrt verläuft reibungslos. Es kann bereits vor der Reise oder während der Reise zu Mängeln kommen. Sie erhalten eine kleine Innenkabine statt der gebuchten Außenkabine, das Essen entspricht nicht dem gebuchten Standard, Sie verletzen sich aufgrund eines Verschuldens des Reiseanbieters, die Kreuzfahrt bietet nicht das versprochene Unterhaltungsprogramm, Einrichtungen sind nicht nutzbar, bestimmte Häfen werden entgegen der Buchung nicht angefahren oder die gesamte Reiseroute oder das Schiff wird gewechselt - all dies sind mögliche Mängel. Hiergegen können Sie sich wehren!

 

Ansprüche können Sie bei der Pauschalreise direkt beim Reiseanbieter geltend machen. Melden Sie einen aufgetretenen Mangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort und wenn möglich auch dem Anbieter! Ihren konkreten Ansprechpartner können Sie hilfsweise auch in Ihrem Reisebüro erfragen. Beschreiben Sie das Problem genau und fertigen Sie wenn nötig Bildaufnahmen und/oder Protokolle der Mängel. Dies erleichtert Ihnen die spätere Geltendmachung.

 

Bei unmittelbaren Mängeln können Sie vor Ort Abhilfe verlangen z.B. das richtige Zimmer, die Behebung von technischen Defekten. Ist dies nicht möglich, können Sie nach der Reise den Reisepreis mindern bzw. eine Teilrückzahlung verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. bei erheblicher Abweichung von den gebuchten Leistungen können Sie nach der Reise Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen. Kontaktieren Sie hierfür unmittelbar nach Beendigung der Reise Ihren Anbieter, beschreiben Sie erneut den Mangel und setzen Sie eine klare Frist. Oftmals ist es ratsam, gerade wenn Sie bereits an Bord vergeblich Abhilfe verlangt haben, bereits hier einen Anwalt einzuschalten. Spätestens aber wenn der Reiseveranstaltung Ihnen nach der Reise kein oder ein unzureichendes Entgegenkommen anbietet, sollten Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.

 

Wenn bereits vor Antritt der Reise erhebliche und unzumutbare Mängel wie z.B. eine komplett andere Reiseroute, ein anderes nicht vergleichbares Schiff (weil wie bei der AIDAprima das Schiff nicht rechtzeitig fertig gestellt wurde) auftreten, müssen Sie die Reise unter Umständen erst gar nicht antreten, sondern können den Reisevertrag kündigen. Sie erhalten dann nicht nur den Reisepreis bzw. Ihre Anzahlung zurück, sondern können oftmals für Ihre entgangene Urlaubszeit Schadensersatz verlangen.

Schließlich gelten bei vielen Schiffsreisen die EU-Fahrgastrechte. Nach diesen stehen Ihnen auch Ansprüche bei Verspätung der Abfahrt zu. Diese können auch Ihre Verpflegung und Unterbringung umfassen, falls dies aufgrund der Verspätung erforderlich wird. 

 

Das Reiserecht bietet umfassenden Schutz. Rufen Sie mich an, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihnen aufgrund des Vorgefallenen Ansprüche zustehen. Nach einem unverbindlichen Telefonat können wir dann eine Erstberatung in meiner Kanzlei vereinbaren.

 

Sie bestimmen das Ziel. Den Weg finden wir gemeinsam. Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und zeige das rechtlich Machbare und die Erfolgsaussichten auf. Zusammen entscheiden wir dann das weitere Vorgehen. Ich arbeite für Sie, das heißt Ihre Interessen werden von mir optimal vertreten und an individuelle Bedürfnisse angepasst. Mein Anspruch ist, das Beste für Sie möglich zu machen.

 

Dabei lassen sich viele Konflikte außergerichtlich regeln. Ich werde daher nicht um jeden Preis eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen. Wenn wir uns zusammen jedoch für den Gerichtsweg entscheiden, werde ich diesen zielstrebig und fachkompetent begleiten.

 

Rechtsanwalt Nicolai Strauch

Wildbader Straße 7

68239 Mannheim

Tel. 0621 – 480 411 26

rechtsanwalt@strauch-ra.de 



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