Mein Anspruch

Baurecht | eBay |Familienrecht | Kaufrecht | Mietrecht | Reiserecht


Sie bestimmen das Ziel. Den Weg finden wir gemeinsam. Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und zeige das rechtlich Machbare und die Erfolgsaussichten auf. Zusammen entscheiden wir dann das weitere Vorgehen. Ich arbeite für Sie, das heißt Ihre Interessen werden von mir optimal vertreten und an individuelle Bedürfnisse angepasst. Mein Anspruch ist, das Beste für Sie möglich zu machen.


Dabei lassen sich viele Konflikte außergerichtlich regeln. Ich werde daher nicht um jeden Preis eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen. Wenn wir uns zusammen jedoch für den Gerichtsweg entscheiden, werde ich diesen zielstrebig und fachkompetent begleiten. 


Einen kleinen Auszug aus den von mir wahrgenommenen Tätigkeiten finden Sie hier:

Nächste Schritte


Wenn Sie anwaltliche Tätigkeit in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mich unverbindlich an und entscheiden danach, ob ich der Richtige für Sie bin. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Angelegenheit überhaupt anwaltlich verfolgen möchten, kann ein Anruf eine große Hilfe sein. Aufgrund Ihrer Schilderung werde ich aufzeigen, welcher Weg ratsam ist. Ich möchte eine individuelle Einschätzung geben. Dabei helfen Sie mir, wenn Sie mir den Sachverhalt bereits am Telefon grob schildern. Im nächsten Schritt vereinbaren wir dann ein persönliches Beratungsgespräch, indem Sie mir ausführlich den Sachverhalt darlegen und bereits relevante Unterlagen vorbeibringen. Auf Grundlage dessen beantworte ich Ihre Fragen und bespreche das weitere Vorgehen mit Ihnen. 

Die Kosten


Sie haben gute Beratung verdient. Die Inanspruchnahme von Hilfe sollte daher nie an den Kosten scheitern. Es ist mir wichtig, Ihnen ein klares Bild von den zu erwartenden Kosten zu geben. Transparenz ist mir sehr wichtig denn schließlich geht es um Ihr Geld.


Die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz. Hier ist geregelt, welche Tätigkeit in welchem Rahmen zu vergüten ist. Die Höhe richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert und dem Umfang meiner Tätigkeit. Für außergerichtliche Tätigkeiten zum Beispiel dem Erstellen von Gesellschaftsverträgen gibt es ferner die Möglichkeit über die Höhe der Vergütung eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Ein Erstberatungstermin in meiner Kanzlei ist kostenpflichtig und wird von mir pauschal berechnet, sofern es zu keiner anschließenden Mandatierung kommt. 


Eine unverbindliche Nachfrage per Telefon oder E-Mail ist selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Kosten Sie erwarten, rufen Sie mich einfach unverbindlich an und fragen nach. Ich werde Ihnen dann den groben Rahmen unter Berücksichtung Ihres Interesses nennen.


In vielen Fällen müssen Sie gar nicht selbst meine Tätigkeit zahlen. Womöglich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.


Schließlich kann im Streitfall auch Ihr Gegner verpflichtet sein, meine Kosten zu erstatten. Daher spielen die Erfolgsaussichten eines Verfahrens bereits bei den Kosten eine große Rolle.